Bayerischer Teil
Die Bayerische Staatsregierung verfolgt beim Thema Waldnaturschutz den integrativen Ansatz von „Schützen und Nutzen“ auf ein und derselben Fläche.
Forderungen nach angeblich pauschalen Flächenstilllegungen im Wald werden zurückgewiesen. Bayern widersetzt sich damit der Nationalen Biodiversitätsstrategie der Bundesregierung von 2007 und stellt sich deutschlandweit ins Abseits.
Privaten und kommunalen Waldbesitzern (68 % der Gesamtwaldfläche Bayerns) unterstellt man, dass sie freiwillig und auf eigene Initiative die Belange des Naturschutzes berücksichtigen und dabei einen gewissen Nutzungsverzicht in Kauf nehmen. Gleichzeitig ist der Staat nicht bereit, Waldbesitzer für freiwillige Naturschutzleistungen ausreichend finanziell zu fördern (z.B. über das Vertragsnaturschutzprogramm). Die Praxis zeigt daher auf der überwiegenden Waldfläche eklatante Defizite bei der Umsetzung des sogenannten „bayerischen Weges“. In Teilen des Großprivatwaldes werden ökologisch hochwertige Waldbestände sogar in NATURA-2000-Gebieten vorsätzlich zerstört.
Der BUND Naturschutz kritisiert daher aus gutem Grund, dass in einer kompromisslos kämpferischen Haltung gegen den Naturschutz auch fachlich gut begründete Anträge auf Ausweisung von Großschutzgebieten im Staatswald pauschal abgelehnt werden. Dies gilt vor allem für die ökologisch hochwertigen Laubwälder Frankens, insbesondere im Spessart und im Steigerwald.